Zulässige Ausschlussmasken gemäß der Klassifikation der Viren-Enzyklopädie

Wenn als Ausnahme eine Bedrohung mit einem bestimmten Status nach der Klassifikation der Viren-Enzyklopädie hinzugefügt wird, können Sie angeben:

  • den vollständigen Namen der Bedrohung, wie er in der Viren-Enzyklopädie auf der Seite www.viruslist.com/de genannt wird (beispielsweise not-a-virus:RiskWare.RemoteAdmin.RA.311 oder Flooder.Win32.Fuxx).
  • den Namen der Bedrohung als Maske, beispielsweise:
    • not-a-virus* – Legale, aber potentiell gefährliche Programme sowie Scherzprogramme von der Untersuchung ausschließen.
    • *Riskware.* – Alle potentiell gefährlichen Programme des Typs Riskware von der Untersuchung ausschließen.
    • *RemoteAdmin.* – Alle Versionen von Programmen zur Fernverwaltung von der Untersuchung ausschließen.

Zulässige Ausschlussmasken gemäß der Klassifikation der Viren-Enzyklopädie